OLG Stuttgart - 07.02.1992 (7 U 187/91) - DRsp Nr. 1994/13406
OLG Stuttgart, vom 07.02.1992 - Aktenzeichen 7 U 187/91
DRsp Nr. 1994/13406
Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf familienrechtlichen Ausgleich von Versicherungsbeiträgen für eine vom früheren Ehemann für das gemeinsame Kind abgeschlossene Ausbildungsversicherung, die sie in der irrigen Annahme erbrachte, daß sie gegenüber dem früheren Ehemann aufgrund einer rechtswirksamen Vereinbarung zur Zahlung verpflichtet sei und daß die Versicherungssumme dem Kind zustünde.