OLG Stuttgart vom 10.12.1981
16 U 22/81
Normen:
BGB § 1615c;
Fundstellen:
DAVorm 1982, 194
LSK-FamR/Hannemann, § 1615c BGB LS 1
MDR 1982, 410

OLG Stuttgart - 10.12.1981 (16 U 22/81) - DRsp Nr. 1994/13525

OLG Stuttgart, vom 10.12.1981 - Aktenzeichen 16 U 22/81

DRsp Nr. 1994/13525

Die Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines nichtehelichen Kindes, das noch keine wirtschaftlich selbständige Lebensstellung begründet hat, richtet sich jedenfalls dann ausschließlich nach den Einkommensverhältnissen des nichtsorgeberechtigten, barunterhaltspflichtigen Elternteils, wenn die Einkünfte der Eltern sich im mittleren Bereich halten und das Einkommen des das Kind betreuenden Elternteils (hier: der Mutter) nicht höher ist, als das des anderen Elternteils.

Normenkette:

BGB § 1615c;

Hinweise: