OLG Zweibrücken, vom 12.06.1980 - Aktenzeichen 6 UF 25/80
DRsp Nr. 1994/13738
Eine Unterhaltspflicht für ein Zweitstudium kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn das Erststudium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden mußte (hier: Verschlechterung eines anlagebedingten Augenleidens während eines Graphikstudiums).