Verpachtet der Grundstückseigentümer eine Gaststätte mit Pächterwohnung und verzichtet er nach § 9UStG 1980 auf die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980, erfaßt die Option nicht die vom Pächter zu nichtunternehmerischen Zwecken genutzte Wohnung.
Für die Praxis:
Nach Auffassung des BFH deckt sich diese Entscheidung auch mit dem EuGH-Urteil vom 10.4.1995, nach dem eine Aufteilung sogar bei Lieferung von einheitlichen Gegenständen in Betracht kommt. Sei danach eine Aufteilung dem Grunde nach möglich, so könne die Option nur für den Teil des Umsatzes vorgenommen werden, der an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wurde.