FG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2002
5 K 96/01
Normen:
UStG § 24 Abs. 4 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 656

Option; Landwirt; Regelbesteuerung - Keine stillschweigende Option eines Landwirts zur Regelbesteuerung

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 5 K 96/01

DRsp Nr. 2003/5644

Option; Landwirt; Regelbesteuerung - Keine stillschweigende Option eines Landwirts zur Regelbesteuerung

1. Die Option zur Regelbesteuerung ist eine Willenserklärung, die nur dann wirksam wird, wenn sie dem FA rechtzeitig zugeht. Diesen Zugang muss der Stpfl. nachweisen. 2. Der getrennte Ausweis von Ausgangs-Umsatzsteuer und Vorsteuer in der Buchführung ist allein noch keine Option zur Regelbesteuerung. 3. Die Ausübung der Option erfordert eine eindeutige Erklärung, aus der das FA zweifelsfrei den Übergang zur Regelbesteuerung erkennen kann.

Normenkette:

UStG § 24 Abs. 4 Satz 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs. Streitig ist, ob er wirksam zur Regelbesteuerung optiert hat.