FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 03.05.2001
2 K 1195/98
Normen:
UStG (1991) § 9 Abs. 2 ; UStG (1993) § 9 Abs. 2 ; FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1 ;

Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Wohnungsvermietung; gerichtliche Würdigung von Zeugenaussagen über die Nutzung der Wohnung; Umsatzsteuer 1992 bis 1995

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 2 K 1195/98

DRsp Nr. 2004/3048

Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Wohnungsvermietung; gerichtliche Würdigung von Zeugenaussagen über die Nutzung der Wohnung; Umsatzsteuer 1992 bis 1995

1. § 9 Abs. 2 UStG steht einem Verzicht auf die Steuerfreiheit der Wohnungsvermietung nicht entgegen, wenn nach dem Vortrag des Steuerpflichtigen und damit im Wesentlichen übereinstimmenden Zeugenaussagen des Mieters und eines unbeteiligten Dritten zur Überzeugung des Gerichts ausgeschlossen werden kann, dass die Wohnung im fraglichen Zeitraum zu Wohnzwecken genutzt worden ist. 2. Der Beweiswert der Aussage des Mieters wird nicht durch sein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits geschmälert, sich selbst für den Fall der Unmöglichkeit des Vorsteuerabzugs keinen Regressanprüchen des Vermieters aussetzen zu wollen, wenn er sich nach dem Eindruck des Gerichts in der mündlichen Verhandlung um eine wahrheitsgemäße Aussage bemüht hat, seine Darstellung der Nutzung der Wohnung in sich schlüssig ist und sie sich im Wesentlichen mit dem Vorbringen des Vermieters sowie der Aussage eines Dritten deckt, der seinerseits am Ausgang des Rechtsstreits kein eigenes wirtschaftliches Interesse hat.

Normenkette:

UStG (1991) § 9 Abs. 2 ; UStG (1993) § 9 Abs. 2 ; FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1 ;

Tatbestand: