FG Hessen - Urteil vom 24.02.2005
6 K 4387/03
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 ; UStG § 14 Abs. 4 ;

Ordnungsgemäße Rechnung; Vorsteuer - Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rechnung für den Vorsteuerabzug

FG Hessen, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 6 K 4387/03

DRsp Nr. 2005/10723

Ordnungsgemäße Rechnung; Vorsteuer - Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rechnung für den Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus; dazu bedarf es eines Abrechnungspapiers, aus dem der leistende Unternehmer leicht und eindeutig feststellbar ist.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 ; UStG § 14 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger zu Recht der Vorsteuerabzug versagt worden ist, den er an Hand von drei Rechnungen geltend macht, die sämtlich am 01.10.1998 ausgesellt wurden und die als Rechnungsausstellerin eine "A-GmbH" angeben (wegen des Inhalts dieser Rechnungen im Einzelnen wird auf deren als Blatt 32-34 zu den Akten genommene Kopien verwiesen).