FG Köln - Beschluss vom 11.02.2015
2 V 3334/14
Normen:
Richtlinie 86/560/EWG Art 3 Abs 1 Satz 1; UStG § 18 Abs 9 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 1;

Ordnungsgemäße Unternehmerbescheinigung

FG Köln, Beschluss vom 11.02.2015 - Aktenzeichen 2 V 3334/14

DRsp Nr. 2015/5797

Ordnungsgemäße Unternehmerbescheinigung

1. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der 13. RL erfolgt die Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Stpfl. auf Antrag des Stpfl. Die Mitgliedstaaten bestimmen die Modalitäten für die Antragstellung und verlangen insbesondere den Nachweis, dass der Antragsteller eine wirtschaftliche Tätigkeit entsprechend Art. 4 Abs. 1 der 6. RL ausübt. Die im Streitfall von der Antragstellerin vorgelegte Bescheinigung enthält zwar nicht die ausdrückliche Aussage, dass die Antragstellerin Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts ist. Da das US-amerikanische Steuerrecht keine der europäischen USt entsprechende Steuer kennt, kann die US-amerikanische Steuerbehörde eine Unternehmereigenschaft i.S.d. europäischen Steuerrechts auch nicht bescheinigen. 2. Durch die Bestätigung in der fraglichen Bescheinigung, dass die "business activity" der Antragstellerin im kaufmännischen Großhandel mit Sport- und Freitzeitwaren besteht und die Bescheinigung nur Umsatzsteuerzwecke ("VAT only - not applicable to income taxes") ausgestellt wurde, ist der notwendige Nachweis entsprechend Art. 4 Abs. 1 der 6. RL vorliegend erbracht.

Normenkette:

Richtlinie 86/560/EWG Art 3 Abs 1 Satz 1; UStG § 18 Abs 9 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 1;

Tatbestand

I.