FG Hessen - Beschluss vom 30.04.2007
6 V 3872/06
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; AO § 191 ; MwStSystRL Art. 11 Abs. 1 ;

Organschaft; Personalunion; Geschäftsführer; Organisatorische Eingliederung; Haftungsbescheid; Umsatzsteuer - Organisatorische Eingliederung durch Personalunion in der Geschäftsführung und Haftung für Umsatzsteuerschuld

FG Hessen, Beschluss vom 30.04.2007 - Aktenzeichen 6 V 3872/06

DRsp Nr. 2007/13338

Organschaft; Personalunion; Geschäftsführer; Organisatorische Eingliederung; Haftungsbescheid; Umsatzsteuer - Organisatorische Eingliederung durch Personalunion in der Geschäftsführung und Haftung für Umsatzsteuerschuld

1. Eine organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn die Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft durch dieselbe Person ausgeführt wird (Personalunion) wobei es genügt, dass nur einzelne Geschäftsführer des Organträgers Geschäftsführer der Organgesellschaft sind. 2. Bei einer organisatorischen Eingliederung durch Personalunion ist nicht darauf abzustellen ob und inwieweit der Geschäftsführer sein Amt in der Organgesellschaft tatsächlich auch ausübt.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; AO § 191 ; MwStSystRL Art. 11 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheides vom 03.08.2006, mit dem er vom Antragsgegner (dem Finanzamt - FA -) für Umsatzsteuern und steuerliche Nebenleistungen der A- GbR in Anspruch genommen wird.