FG München - Urteil vom 18.05.2006
14 K 265/05
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 9 § 3a Abs. 1 § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 368
EFG 2006, 1374

Ort der Leistung bei Vercharterung einer Yacht; Reiseleistung

FG München, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen 14 K 265/05

DRsp Nr. 2006/20812

Ort der Leistung bei Vercharterung einer Yacht; Reiseleistung

1. Die Vercharterung einer Segelyacht im Auftrag des Schiffseigners gegen Provision stellt eine sonstige Leistung dar, die am Unternehmenssitz des Vercharterers erbracht wird. 2. Beschränkt sich die Vercharterung einer Segelyacht auf die reine Nutzungsüberlassung des Schiffes ohne Reise- oder Unterbringungsleistungen, so liegt keine Reiseleistung im Sinne von § 25 UStG vor.

Normenkette:

UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 9 § 3a Abs. 1 § 25 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Der Kläger betrieb in den Streitjahren 1994 und 1995 eine Handelsvertretung und führte in Gestalt der Einzelfirma ... Umsätze im Zusammenhang mit der Vercharterung von Segelyachten aus.