Ort einer Lieferung, die sich auf mehrere Staaten erstreckt

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Ort einer Lieferung, die sich auf mehrere Staaten erstreckt

Insbesondere bei Werklieferungen kann sich der Gegenstand der Lieferung auf verschiedene Staaten verteilen (z.B. bei der Errichtung von Verkehrsverbindungen, der Verlegung von Telefon- oder Glasfaserkabeln oder Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserleitungen). Demzufolge ist auch der umsatzsteuerliche Ort der Lieferung gleichzeitig in verschiedenen Staaten, wobei die Bemessungsgrundlage entsprechend aufzuteilen ist (EuGH, Urt. v. 29.03.2007 - Rs. C-111/05).