FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 26.11.2008
1 V 1652/07
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; InsO § 32 Abs. 3 S. 2; KO § 58 Nr. 2; KO § 114; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; BGB § 779;
Fundstellen:
EFG 2009, 439

Pachtentschädigung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz oder als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt; Umsatzsteuer aus Mieterträgen bei Freigabe des Grundstücks als Massekosten; Grundstück und Mietertrag als eigenständige Vermögenswerte im Konkursverfahren

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 1 V 1652/07

DRsp Nr. 2009/4817

Pachtentschädigung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz oder als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt; Umsatzsteuer aus Mieterträgen bei Freigabe des Grundstücks als Massekosten; Grundstück und Mietertrag als eigenständige Vermögenswerte im Konkursverfahren

1. Es bestehen zumindest ernstliche Zweifel daran, dass Entschädigungszahlungen, die der Pächter eines Grundstücks aufgrund der Vereinbarung über die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrags für die Zeit nach Vertragsbeendigung entrichtet, für eine Leistung des Verpächters erfolgt sind und nicht für einen Schaden aus der verminderten Verwertungsmöglichkeit geleistet werden. 2. Betrifft die Freigabe eines vermieteten Grundstücks durch den Konkursverwalter nicht auch die Mietforderungen, ist die Umsatzsteuer aus den Entgelten, welche der Mieter aufgrund des Vergleichs für die Zeit bis zur einvernehmlichen Auflösung des Mietverhältnisses zahlt, gegen den Konkursverwalter als Massekosten gem. § 58 Nr. 2 KO und nicht gegen den Gemeinschuldner mit seinem konkursfreien Vermögen geltend zu machen.