Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der Regelbesteuerung oder der Durchschnittsbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegende Leistung?
FG Münster, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 15 K 957/98 U
DRsp Nr. 2001/7180
Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der Regelbesteuerung oder der Durchschnittsbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegende Leistung?
1) Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellen gesonderte, nicht zwangsläufig und untrennbar miteinander verbundene Tätigkeitsbereiche dar, die in § 24UStG lediglich - neben anderen Betätigungen - unter dem Oberbegriff "land- und forstwirtschaftlicher Betrieb" zusammengefasst werden.2) Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb, liegen hinsichtlich der Pachtzinsen keine "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" i.S. des § 24UStG . Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige weiterhin als Forstwirt tätig ist.