FG Münster - Urteil vom 21.11.2000
15 K 957/98 U
Normen:
UStG § 24 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 243

Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der Regelbesteuerung oder der Durchschnittsbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegende Leistung?

FG Münster, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 15 K 957/98 U

DRsp Nr. 2001/7180

Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der Regelbesteuerung oder der Durchschnittsbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegende Leistung?

1) Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellen gesonderte, nicht zwangsläufig und untrennbar miteinander verbundene Tätigkeitsbereiche dar, die in § 24 UStG lediglich - neben anderen Betätigungen - unter dem Oberbegriff "land- und forstwirtschaftlicher Betrieb" zusammengefasst werden. 2) Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb, liegen hinsichtlich der Pachtzinsen keine "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" i.S. des § 24 UStG . Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige weiterhin als Forstwirt tätig ist.

Normenkette:

UStG § 24 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs unter die Pauschalierung gemäß § 24 UStG fällt.