FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.07.2007
12 K 50/06
Normen:
EWGRL 388/77 Art. 12 Abs. 3 ; UStG (1993) § 12 Abs. 1 ; UStG (1993) § 12 Abs. 2 Nr. 1 Anl. 2 Nr. 49 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 652

Partnervermittlung durch Veräußerung von Kontaktlisten ist keine ermäßigt zu besteuernde Lieferung drucktechnischer Erzeugnisse

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2007 - Aktenzeichen 12 K 50/06

DRsp Nr. 2008/3960

Partnervermittlung durch Veräußerung von Kontaktlisten ist keine ermäßigt zu besteuernde Lieferung drucktechnischer Erzeugnisse

Ein Unternehmen mit dem Gesellschaftszweck "Partnervermittlung im In- und Ausland und artverwandte Geschäfte", das durch Suche von kontaktwilligen Personen in diversen Zeitschriften und Verarbeitung aufgrund von Bewerbungsbögen gewonnener personenbezogener Daten Kontaktlisten erstellt und an Interessenten veräußert, erbringt damit keine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung drucktechnischer Erzeugnisse. Die Leistung, deren wirtschaftlicher Gehalt in der Verschaffung von Kontaktmöglichkeiten liegt, unterfällt dem Regelsteuersatz.

Normenkette:

EWGRL 388/77 Art. 12 Abs. 3 ; UStG (1993) § 12 Abs. 1 ; UStG (1993) § 12 Abs. 2 Nr. 1 Anl. 2 Nr. 49 ;

Tatbestand: