I.
Der Antragsteller ist und war Organträger (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) mehrerer Unternehmen (Rbh, Bl. 11 ff.), u.a. der A AG (künftig: AG). Zum 1. Oktober 2001 schied die AG aus dem Organkreis aus. Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die seitens der AG ausgeführten Umsätze aus sogenannten Pauschalangeboten steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG sind. Hierbei handelt es sich um Arrangements, in denen zu einem Gesamtpreis Übernachtungen, Therapien und Bäder angeboten werden (USt, Bl. 2).
Nachdem der Antragsteller die Umsätze aus den Pauschalangeboten ursprünglich insgesamt dem Regelsteuersatz von 16 % unterworfen hatte, reichte er am 19. Dezember 2003 für das Streitjahr 2000 eine berichtigte Umsatzsteuererklärung und für das Streitjahr 2001 eine erstmalige Umsatzsteuererklärung ein, in denen die einheitlichen Leistungen aufgeteilt waren in solche, die regel- bzw. ermäßigt besteuert wurden und solche, die steuerfrei behandelt wurden.
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