FG Niedersachsen - Urteil vom 24.04.2008
16 K 334/07
Normen:
AO § 14; AO § 64; AO § 65; UStG § 12 Abs. 1;

Pensionspferdehaltung als Zweckbetrieb eines Reitsportvereins

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2008 - Aktenzeichen 16 K 334/07

DRsp Nr. 2009/10558

Pensionspferdehaltung als Zweckbetrieb eines Reitsportvereins

1. Die Pensionspferdehaltung ist ein wirtschaftlicher Zweckbetrieb eines Reitsportvereins. 2. Ein Zwecksbetrieb ist nach § 65 AO gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art. nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. 3. Die Förderung des Reitsports setzt nicht voraus, dass die Pferde der Mitglieder unmittelbar auf dem Gelände des Reitsportvereins untergebracht sind. Die satzungsmäßigen Zwecke können auch ohne die Pensionspferdehaltung erreicht werden. 4. Der Vereinszweck lässt sich ebenso erreichen, wenn die Mitglieder ihre Pferde in eigenen Ställen unterbringen oder diese bei Landwirten in der Region unterstellen.

Normenkette:

AO § 14; AO § 64; AO § 65; UStG § 12 Abs. 1;

Tatbestand: