FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.03.2002
IV 37/99
Normen:
UStG § 4 Nr. 16 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1410

Personalgestellung als mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundener Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen IV 37/99

DRsp Nr. 2002/17188

Personalgestellung als mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundener Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG

Zur Frage eines eng verbundenen Umsatzes mit dem Betrieb eines Krankenhauses bei Personalgestellung durch ein Krankenhaus an eine nuklearmedizinische Praxis unter Aufgabe der bisher im Krankenhaus selbst betriebenen nuklearmedizinischen Abteilung

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 16 Buchst. a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die aus Personalgestellung an eine radiologische Gemeinschaftspraxis erzielten Entgelte des Klägers (Kl.) steuerpflichtige oder nach § 4 Nr. 16 a Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerbefreite Umsätze darstellen.

Der Kl., ein Zweckverband, betrieb bis zum 14. Dezember 1992 in seinem Krankenhaus eine eigene Abteilung für Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Am 26. November 1992 schlossen der Kl. und die Dres. med. A. und B. einen Kooperationsvertrag. Dieser lautet auszugsweise wie folgt:

"Präambel