Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Erteilung der Rechnung über einen Kaufpreis, welche die Mehrwertsteuer ausweist.
Die Klägerin schloss mit dem Beklagten unter dem Datum vom 26./27.09.1999 einen schriftlichen Kaufvertrag über "das gesamte bewegliche Inventar der Pizzeria P....... einschließlich der noch vorhandenen Vorräte" zum Preis von 92.000,00 DM. Inhaber der in ... K........ gelegenen Pizzeria war bis dahin der Beklagte gewesen. Seit dem 15.10.1999 führt die Klägerin die Gaststätte unter demselben Namen.
Die Klägerin hat vorgetragen, bei dem mit dem Beklagten vereinbarten Kauf handele es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft. Der Kläger sei daher zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verpflichtet.
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