VGH Bayern - Beschluss vom 10.12.2020
21 ZB 15.1783
Normen:
Tarifordnung für die deutschen Theater v. 27.10.1937 § 1 Abs. 1; Tarifordnung für die deutschen Theater v. 27.10.1937 § 1 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 14.2467

Pflichtmitgliedschaft eines Musiktheaters in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Verpflichtung zur Versicherung eines Bühnenschaffenden durch seine Tätigkeit im Theaterbetrieb in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis

VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2020 - Aktenzeichen 21 ZB 15.1783

DRsp Nr. 2021/481

Pflichtmitgliedschaft eines Musiktheaters in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Verpflichtung zur Versicherung eines Bühnenschaffenden durch seine Tätigkeit im Theaterbetrieb in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

Tarifordnung für die deutschen Theater v. 27.10.1937 § 1 Abs. 1; Tarifordnung für die deutschen Theater v. 27.10.1937 § 1 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten in erster Linie darüber, ob die Klägerin Pflichtmitglied der beklagten Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist.