Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten in erster Linie darüber, ob die Klägerin Pflichtmitglied der beklagten Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist.
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