FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.02.2011
5 K 5130/08
Normen:
UStG 1999 § 6a Abs. 3; UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStDV 1999 § 17a Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2012, 1202

Pkw-Verkauf nach Belgien ohne Ausfuhrnachweis keine innergemeinschaftliche Lieferung; keine Ermittlungspflicht des FA und des FG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2011 - Aktenzeichen 5 K 5130/08

DRsp Nr. 2011/11267

Pkw-Verkauf nach Belgien ohne Ausfuhrnachweis keine innergemeinschaftliche Lieferung; keine Ermittlungspflicht des FA und des FG

1. Kann der Veräußerer eines Pkws weder einen Lieferschein noch eine Empfangsbestätigung oder Versicherung der den Pkw erwerbenden belgischen Firma über die Beförderung des PKW nach Belgien vorlegen, sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht gegeben. Allein aus dem belgischen Unternehmenssitz des den Pkw abholenden Käufers ergibt sich kein Beweis des ersten Anscheins einer Ausfuhr nach Belgien. 2. Dem FA und dem FG obliegen in Zusammenhang mit dem Nachweis der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Ermittlungspflichten; Zeugen sind nicht zu vernehmen, denn § 17a Abs. 2 UStDV erfordert für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung einen Belegnachweis. Dieser soll eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung der inngermeinschaftlichen Lieferung ermöglichen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

UStG 1999 § 6a Abs. 3; UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStDV 1999 § 17a Abs. 2;

Tatbestand: