BFH - Beschluß vom 21.07.1999
V B 54/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. b;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 239

Private Nutzung eines Lkw; Begründung einer NZB

BFH, Beschluß vom 21.07.1999 - Aktenzeichen V B 54/99

DRsp Nr. 2000/762

Private Nutzung eines Lkw; Begründung einer NZB

1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer NZB. 2. Es ist unzweifelhaft und damit nicht klärungsbedürftig, dass auch ein Lkw privat - und damit für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen - genutzt werden kann. 3. Die Frage, ob ein Kl. seinen Lkw privat oder ausschließlich unternehmerisch nutzt, ist eine Tatfrage und damit keine Frage von grds. Bedeutung.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. b;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt seit 1990 ein ...geschäft in F. Er wurde deshalb für die Streitjahre (1993 bis 1995) zur Umsatzsteuer veranlagt. Dabei wurden die Feststellungen einer Außenprüfung berücksichtigt. Die Einsprüche und die Klage gegen die Umsatzsteuerbescheide hatten keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) schloß sich der Einspruchsentscheidung gemäß § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) "inhaltlich voll" an. Es ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu. Hiergegen richtet sich die Beschwerde, in der es um folgende Punkte geht: