Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Schätzbescheides, indem das Finanzamt die Umsätze einer Prostituierten aufgrund deren Angaben bzgl. der durchschnittlichen Anzahl der Freier geschätzt hat.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist im Wesentlichen unbegründet, nur für das Streitjahr 1999 ist er teilweise begründet.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|