LG Düsseldorf, vom 04.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen O 47/05
Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten an eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung; Darlegungs- und Beweislast des Architekten hinsichtlich der anrechenbaren Kosten; Erstattung von Aufwendungen für die Planungsleistungen des Tragwerkplaners
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2008 - Aktenzeichen I-5 U 68/07
DRsp Nr. 2009/16987
Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten an eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung; Darlegungs- und Beweislast des Architekten hinsichtlich der anrechenbaren Kosten; Erstattung von Aufwendungen für die Planungsleistungen des Tragwerkplaners
1. Eine aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten unzureichende, da nicht eindeutig den Auftraggeber bezeichnende Schlussrechnung (§ 14 Abs. 1 Nr. 2UStG) hindert nicht die Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten/Ingenieurs nach § 8 Abs. 1HOAI und damit nicht die Fälligkeit des Honoraranspruchs. Wegen des Anspruchs auf Ausstellung einer ihn eindeutig als Rechnungsempfänger ausweisenden Rechnung, steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273BGB gegen die Honorarforderung zu.2. Zu den Voraussetzungen der Bindung des Architekten an eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung; keine Bindung, wenn der Architekt sich wegen nachträglicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse von einer Pauschalhonorarvereinbarung lösen will, wofür der Architekt darlegungs- und beweispflichtig ist.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.