Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren; Zuständigkeit des Familiengerichts für einen nicht der Vorbereitung des Versorgungsausgleichs dienenden Auskunftsanspruch
BGH, Urteil vom 08.02.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 42/82
DRsp Nr. 1994/4542
Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren; Zuständigkeit des Familiengerichts für einen nicht der Vorbereitung des Versorgungsausgleichs dienenden Auskunftsanspruch
»a) § 549 Abs. 2ZPO gilt nicht für die Zuständigkeit des Familiengerichts. b) Findet zwischen geschiedenen Eheleuten der Versorgungsausgleich nicht statt (hier: weil er rechtskräftig versagt worden ist), verlangt ein Ehegatte aber von dem anderen Auskunft über dessen Versorgungsanrechte, um einen Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten beziffern zu können, so ist ein deswegen geführter Rechtsstreit keine Familiensache.«A. Aus dem Wesen der Ehe folgt für beide Seiten die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Scheidung der Ehe als Nachwirkung fort. Ebenso folgt daraus die Verpflichtung, den anderen Teil in der Verfolgung berechtigter Interessen zu unterstützen und ihm in Rechtsangelegenheiten behilflich zu sein.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.