FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.05.2018
4 K 38/17
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1;

Prüfung des Vorliegens eines umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zwischen einer GbR und einer GmbH; Vorliegen einer finanzielle Eingliederung einer GmbH

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 4 K 38/17

DRsp Nr. 2018/9788

Prüfung des Vorliegens eines umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnisses zwischen einer GbR und einer GmbH; Vorliegen einer finanzielle Eingliederung einer GmbH

Stichwort: Eine finanzielle Eingliederung einer GmbH i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt nicht vor, wenn die Anteile an der GmbH einem (nicht mehrheitlich beteiligten) Gesellschafter der GbR gehören. Etwas anderes folgt auch nicht aus der Übergangsregelung im BMF-Schreiben vom 5. Juli 2011 (BStBl. I, 2011, 703).

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 30. Mai 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer von 17.689,68 € um 1.494,96 € verringert und damit auf 16.194,72 € festgesetzt wird.

Der Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 30. Mai 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer von 17.371,36 € um 322,49 € verringert und damit auf 17.048,87 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1;

Tatbestand