Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Qualifizierung der Einkünfte einer sog. "Mitarbeiter-KG" als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der tätigen Person sowie die hieraus zu ziehenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
Die Klägerin wurde zum ....11.2000 errichtet und am ....11.2000 unter HRA 1 in das Handelsregister des Amtsgerichts A eingetragen. Komplementärin der Klägerin ist Frau B mit einer ursprünglichen Gewinnbeteiligung von 85 % und Kommanditist ihr Ehemann, B1, der mit 15 % am Gewinn der Gesellschaft beteiligt war. Seit dem 01.01.2004 sind Frau B und ihr Ehemann zu je 50% am Gewinn der Klägerin beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die "Durchführung von Büroarbeiten aller Art, insbesondere die Durchführung von Schreibarbeiten, Anfertigung von Buchhaltungsunterlagen und sonstige Erledigungen, welche zum Großbereich Bürowesen gehören".
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