FG Köln - Urteil vom 24.09.2015
1 K 2185/12
Fundstellen:
DStRE 2016, 1254

Qualifizierung der Einkünfte einer sog. Mitarbeiter-KG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Verdeckung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch die konstruierte Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

FG Köln, Urteil vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 1 K 2185/12

DRsp Nr. 2016/4756

Qualifizierung der Einkünfte einer sog. "Mitarbeiter-KG" als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Verdeckung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch die konstruierte Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Qualifizierung der Einkünfte einer sog. "Mitarbeiter-KG" als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der tätigen Person sowie die hieraus zu ziehenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

Die Klägerin wurde zum ....11.2000 errichtet und am ....11.2000 unter HRA 1 in das Handelsregister des Amtsgerichts A eingetragen. Komplementärin der Klägerin ist Frau B mit einer ursprünglichen Gewinnbeteiligung von 85 % und Kommanditist ihr Ehemann, B1, der mit 15 % am Gewinn der Gesellschaft beteiligt war. Seit dem 01.01.2004 sind Frau B und ihr Ehemann zu je 50% am Gewinn der Klägerin beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die "Durchführung von Büroarbeiten aller Art, insbesondere die Durchführung von Schreibarbeiten, Anfertigung von Buchhaltungsunterlagen und sonstige Erledigungen, welche zum Großbereich Bürowesen gehören".