R 13a UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 1 UStG

R 13a UStR 2005 Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet

R 13a Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

(1) 1 Das Gemeinschaftsgebiet umfaßt das Inland der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EG-Mitgliedstaaten (übriges Gemeinschaftsgebiet). 2 Zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören: - Belgien - Dänemark (ohne Grönland und die Färöer) - Estland - Finnland (ohne die Äland-Inseln) - Frankreich (ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion) zuzüglich des Fürstentums Monaco - Griechenland (ohne Berg Athos) - Irland - Italien (ohne Livigno, Campione d'Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees) - Lettland - Litauen - Luxemburg - Malta - Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba und Niederländische Antillen) - Österreich - Polen - Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren) - Schweden - Slowakei - Slowenien - Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla) - Tschechien - Ungarn - Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gebiete, die Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die britischen Hoheitszonen auf Zypern) zuzüglich der Insel Man. - Zypern (ohne die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt) einschließlich der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Akrotiri und Dhekalia) auf Zypern. (2) 1 Das Drittlandsgebiet umfaßt die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra, Gibraltar und den Vatikan. 2Als Drittlandsgebiet werden auch die Teile der Insel Zypern behandelt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.