R 197a UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 15 UStG (§ 35 bis § 43 UStDV)

R 197a UStR 2005 Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus Umzugskosten

R 197a Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus Umzugskosten

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

1Nach § 15 Absatz 1a Nr. 3 UStG sind Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, die auf Umzugskosten für einen Wohnungswechsel entfallen. 2Unerheblich ist, ob unternehmerische Gründe für den Privatumzug des Unternehmers bestehen (z. B. anlässlich einer Betriebsverlagerung) oder ob der Wohnungswechsel beim Arbeitnehmer dienstlich veranlasst ist. 3 Entsprechendes gilt bei einem Wohnungswechsel der Gesellschafter oder Mitglieder einer Körperschaft oder Personenvereinigung.