1Auf Antrag kann zugelassen werden, dass die ZM auf Vordrucken abgegeben wird, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen. 2Zu den Grundsätzen des Zulassungsverfahrens vgl. BMF-Schreiben vom 12. 3. 1993 - BStBl I S. 290 - sowie die späteren hierzu im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichten ergänzenden BMF-Schreiben.