R 245f UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 18a UStG

R 245f UStR 2005 Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken für die ZM abweichen

R 245f Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken für die ZM abweichen

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

1Auf Antrag kann zugelassen werden, dass die ZM auf Vordrucken abgegeben wird, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen. 2Zu den Grundsätzen des Zulassungsverfahrens vgl. BMF-Schreiben vom 12. 3. 1993 - BStBl I S. 290 - sowie die späteren hierzu im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichten ergänzenden BMF-Schreiben.