R 55 UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 4 Nr. 6 UStG

R 55 UStR 2005 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

R 55 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

Bei den Leistungen der Eisenbahnen des Bundes handelt es sich insbesondere um die Überlassung von Anlagen und Räumen, um Personalgestellungen und um Lieferungen von Betriebsstoffen, Schmierstoffen und Energie.