Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) den Kläger zu Recht als Steuerschuldner für in "Rechnungen" unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge i.H.v. 7.881,53 DM in Anspruch genommen hat, die im Streitjahr von einem seiner Abteilungsleiter erstellt und an einen Dritten begeben worden sind.
Der Kläger ist ein im Vereinsregister eingetragener Sportverein. Die im Streitjahr geltende Vereinssatzung enthält unter anderem folgende Bestimmungen:
§ 13 Vorstand
1. Der Vorstand arbeitet
a) als engerer Vorstand - bestehend aus:
- Dem Präsidenten
- Dem Ersten, Zweiten und Dritten Vizepräsidenten
- Dem Schatzmeister
- Dem Hauptsportwart
- Dem Ligaausschussvorsitzenden
b) als Gesamtvorstand - bestehend aus:
- Dem engeren Vorstand
- Dem Referenten für Jugendsport
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