BFH - Beschluß vom 15.10.1998
V R 38/97
Normen:
UStG 1991/1993 § 14 Abs. 2 ; Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c; AO 1977 § 227 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 576
DStZ 1999, 231
NZG 1999, 511
Vorinstanzen:
FG Münster,
FG Baden-Württemberg,

Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

BFH, Beschluß vom 15.10.1998 - Aktenzeichen V R 38/97 - Aktenzeichen V R 61/97

DRsp Nr. 1999/386

Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

»Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Gebietet es das Gemeinschaftsrecht, die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer bereits im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens zu ermöglichen, oder reicht es aus, wenn die Mitgliedstaaten eine Berichtigung erst in einem anschließenden Billigkeitsverfahren (aus sog. sachlichen Gründen) zulassen? 2. Setzt die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer zwingend voraus, daß der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist, oder ist eine Rechnungsberichtigung auch in anderen Fällen (ggf. welchen) zulässig? 3. Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Rechnungsaussteller in gutem Glauben?«

Normenkette:

UStG 1991/1993 § 14 Abs. 2 ; Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c; AO 1977 § 227 ;

Gründe:

I. Sachverhalte: