FG Niedersachsen - Urteil vom 11.01.2001
5 K 214/00
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Satz 1 ; UStG § 4 Nr. 14 Satz 2 ; GOÄ § 4 ; GOÄ § 12 ;

Rechnungserstellung; Ärztliche Abrechnungsstelle; Gemeinschaftsleistung - Erstellung von Rechnungen durch ärztliche Abrechnungsstellen für ihre Mitglieder keine nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Leistung

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 5 K 214/00 - Aktenzeichen 5 K 220/00

DRsp Nr. 2003/5642

Rechnungserstellung; Ärztliche Abrechnungsstelle; Gemeinschaftsleistung - Erstellung von Rechnungen durch ärztliche Abrechnungsstellen für ihre Mitglieder keine nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Leistung

Die Erstellung von Rechnungen durch ärztliche Abrechnungsstellen für ihre Mitglieder ist keine nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Leistung

1. Eine steuerfreie Leistung i.S.d. § 4 Nr. 14 Satz 1 und 2 UStG ist nur gegeben, wenn die jeweilige Gemeinschaftsleistung selbst gegenüber den Patienten eingesetzt wird. Verwaltungsleistungen, wie die Rechnungserstellung, erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weil sie die ärztliche Behandlung nur allgemein vorbereiten, unterstützen und ergänzen. 2. Durch die Einführung der GOÄ ist keine andere steuerrechtliche Beurteilung geboten. Denn die in § 12 GOÄ geregelte Fälligkeit der ärztlichen Vergütung, die an die Erstellung einer Rechnung geknüpft ist, macht die Rechnungserstellung dadurch nicht selbst zu einer ärztlichen Leistung. 3. § 4 Nr. 14 UStG verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 Satz 1 ; UStG § 4 Nr. 14 Satz 2 ; GOÄ § 4 ; GOÄ § 12 ;