Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte zu Recht eine sachliche Bescheidung der am 20.12.2013 übermittelten Umsatzsteuerklärungen 2006 und 2007 unter Hinweis auf die Regelungen über die Festsetzungsverjährung ablehnt.
Der Kläger wurde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der B... GmbH -Schuldnerin- am 01.06.2006 zum Insolvenzverwalter bestellt.
Für die Bearbeitung der nach Insolvenzeröffnung verwirklichten Besteuerungstatbestände richtete der Beklagte unter der damaligen Steuer-Nr. ... ein sog. Massesteuerkonto ein.
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