FG Münster - Beschluss vom 17.12.2025
5 V 608/25 U
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 9b;

Rechtmäßige Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; Kein Verstoß gegen Grundsatz der mehrwertsteuerlichen Neutralität durch Umsatzbesteuerung von gewerblichen Spielhallenbetreibern aus dem Betrieb terrestrischer (Offline-)Geldspielautomaten im Verhältnis zu der (Nicht-)Besteuerung der Umsätze gewerblicher Anbieter von virtuellen (Online-)Automatenspielen

FG Münster, Beschluss vom 17.12.2025 - Aktenzeichen 5 V 608/25 U

DRsp Nr. 2026/1893

Rechtmäßige Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; Kein Verstoß gegen Grundsatz der mehrwertsteuerlichen Neutralität durch Umsatzbesteuerung von gewerblichen Spielhallenbetreibern aus dem Betrieb terrestrischer (Offline-)Geldspielautomaten im Verhältnis zu der (Nicht-)Besteuerung der Umsätze gewerblicher Anbieter von virtuellen (Online-)Automatenspielen

Die Besteuerung der Umsätze von gewerblichen Spielhallenbetreibern aus dem Betrieb terrestrischer (Offline)Geldspielautomaten im Verhältnis zu der (Nicht-)Besteuerung der Umsätze gewerblicher Anbieter von virtuellen (Online)Automatenspielen verstößt nicht gegen den Grundsatz der mehrwertsteuerlichen Neutralität.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 9b;

Gründe

I.

Streitig ist die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen.