FG Münster - Urteil vom 27.11.2025
5 K 90/21 U
Normen:
UStG § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2; UStG § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Rechtmäßige Inanspruchnahme der kläerischen GmbH auf Leistung der Umsatzsteuer wegen unberechtigtem Steuerausweis (sog. Zentralreguliererfall); Erfüllung der Voraussetzungen für Vorliegen einer Anscheinsvollmacht; Kein Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist

FG Münster, Urteil vom 27.11.2025 - Aktenzeichen 5 K 90/21 U

DRsp Nr. 2026/3195

Rechtmäßige Inanspruchnahme der kläerischen GmbH auf Leistung der Umsatzsteuer wegen unberechtigtem Steuerausweis (sog. Zentralreguliererfall); Erfüllung der Voraussetzungen für Vorliegen einer Anscheinsvollmacht; Kein Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist

Eine von einem Dritten ausgestellte Sammelrechnung über Leistungen mehrerer Unternehmer berechtigt den Leistungsempfänger unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug. Aufgrund des durch die Ausgabe der Rechnung erzeugten "Rechtsscheins" einer Vorsteuerberechtigung kann auch eine solche Sammelrechnung das Steueraufkommen als Schutzgut des § 14c Abs. 2 UStG gefährden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2; UStG § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 14c Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen eines sog. Zentralreguliererfalles.

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