Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen.
Die Antragstellerin in der Rechtsform einer GmbH betreibt Spielhallen mit Geldspielgeräten.
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