FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.03.2026
14 K 1829/23
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 1b; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1;

Rechtmäßiger Vorsteuerabzug bei Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit schenkweiser Übertragung von Kommanditanteilen; Kein erforderlicher Zusammenhang zwischen geltend gemachten Beratungskosten und Ausgangsumsätzen; Kein erforderlicher Zusammenhang zwischen Übertragung der Gesellschaftsanteile auf Ausgangsumsätze

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2026 - Aktenzeichen 14 K 1829/23

DRsp Nr. 2026/5286

Rechtmäßiger Vorsteuerabzug bei Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit schenkweiser Übertragung von Kommanditanteilen; Kein erforderlicher Zusammenhang zwischen geltend gemachten Beratungskosten und Ausgangsumsätzen; Kein erforderlicher Zusammenhang zwischen Übertragung der Gesellschaftsanteile auf Ausgangsumsätze

Der Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen und der Erstellung einer Freststellungserklärung nach dem § 153 BewG angefallen sind, ist nicht zulässig.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 1b; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug bei Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin die Firma A Verwaltungsgesellschaft mbH ist. Sie stellt (...) her.