Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten um die Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung.
Die Klägerin betreibt seit dem 04.10.2016 das Gewerbe "Handel und Vermittlung" in P. Sie versteuerte ihre Umsätze im Streitzeitraum nach vereinbarten Entgelten.
Am 11.02.2019 stellte die Klägerin der OP OÜ, Mr. H Q , ..., 00000 W, Estland, eine "Confirmation of Order" über eine Maschine UNION CHEMNUTZ PR 150 aus. Wegen der Einzelheiten wird auf die "Confirmation of Order" verwiesen.
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