Der Umsatzsteuerbescheid für 2010 vom 25. August 2014 wird dahingehend geändert, dass eine Umsatzsteuer für 2010 i.H. von 1.112.738,40 Euro festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Gutschriften und Rechnungen für Edelmetalllieferungen im Jahr 2010 (Streitjahr).
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