Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Vorsteuerberichtigung bei Eintritt der Verjährung und damit endgültiger Nicht-Einlösung von durch die Klägerin bei Lieferung ausgegebenen Handelsgutschriften (Trade Credits) nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
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