Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) aus dem Erwerb von Mixpaletten und in diesem Zusammenhang auch um die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen.
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