FG Thüringen - Urteil vom 24.02.2016
3 K 756/15
Normen:
AO § 150 Abs. 8; UStG § 18 Abs. 3;

Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

FG Thüringen, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 3 K 756/15

DRsp Nr. 2016/14373

Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 150 Abs. 8; UStG § 18 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte den Kläger zu Recht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung 2013 aufgefordert hat.

Der Kläger ist seit 1994 als selbstständiger Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei in AStadt tätig. Da er seiner Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2013 nicht nachkam, schätzte der Beklagte mit Bescheid vom 23.03.2015 die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO. Am 01.06.2015 reichte der Kläger eine Umsatzsteuererklärung in Papierform ein. Daraufhin forderte der Beklagte den Kläger mit Verfügung vom 12.06.2015 zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuererklärung auf.