FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.06.2016
9 K 2564/14
Normen:
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1a; InsO § 22a Abs. 2; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a;
Fundstellen:
NZI 2016, 851
ZInsO 2016, 1824

Rechtmäßigkeit einer Hinzurechnung vereinnahmter Entgelte unter der Massesteuernummer zu den Umsätzen im Umsatzsteuer-Bescheid

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2016 - Aktenzeichen 9 K 2564/14

DRsp Nr. 2016/14192

Rechtmäßigkeit einer Hinzurechnung vereinnahmter Entgelte unter der Massesteuernummer zu den Umsätzen im Umsatzsteuer-Bescheid

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1a; InsO § 22a Abs. 2; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a;

Tatbestand

Die Klägerin (Klin) ist in der Rechtsform einer GmbH im Bereich der ......... tätig. Sie versteuerte ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Regelsteuersatz.