Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit
BGH, vom 09.07.1980 - Aktenzeichen IVb ZR 529/80
DRsp Nr. 1994/5130
Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit
Die verstärkte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2BGB legt den Eltern minderjähriger unverheirateter Kinder eine erhöhte Tätigkeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft auf.Demnach ist - innerhalb zumutbarer Grenzen - auch ein Orts- und Berufswechsel vorzunehmen, wenn die Unterhaltspflicht nur auf diese Weise erfüllt werden kann.