Rechtsfolgen der verweigerten Genehmigung nach Ehescheidung
BGH, Urteil vom 23.06.1983 - Aktenzeichen IX ZR 46/82
DRsp Nr. 1994/4648
Rechtsfolgen der verweigerten Genehmigung nach Ehescheidung
Der Ehegatte, der seine erforderliche Zustimmung bereits verweigert hat, bleibt auch nach der Scheidung berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen.