I. Die beteiligten Eltern und das Kind, Zoubeir, sind tunesische Staatsangehörige. Sie leben seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland; Z. ist hier im Jahre 1978 geboren. Die Ehe der Eltern ist inzwischen in Tunesien geschieden worden. In dem dortigen Ehescheidungsverfahren hat das Eingangsgericht das Sorgerecht der Mutter (jetzige Antragstellerin) übertragen. Auf die Teilberufung des Vaters (jetziger Antragsgegner) hat ihr jedoch das Berufungsgericht Tunis durch Urteil vom 22. April 1982 das Sorgerecht entzogen und es dem Vater zugesprochen.
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