Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer Wertsteigerung im Zugewinnausgleich
BGH, Urteil vom 09.06.1983 - Aktenzeichen IX ZR 41/82
DRsp Nr. 1994/4661
Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer Wertsteigerung im Zugewinnausgleich
A. Für das Anwartschaftsrecht des Nacherben gilt: Nicht nur seine Entstehung und sein Übergang zum Vollrecht, sondern auch das Zwischenstadium gehören zu dem Erwerb von Todes wegen. B. Auch die Wertsteigerung von Vermögen im Sinne von § 1374 Abs. 2BGB ist dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen. C. Trotz zwischenzeitlicher Wertsteigerung wegen Näherrückens des Nacherbfalls ist die Nacherbenanwartschaft beim Anfangs- und Endvermögen mit dem gleichen Wert zu veranschlagen.
Normenkette:
BGB § 1374, § 1376 ;
Hinweise:
C. Auf den güterrechtlichen Zugewinnausgleich soll die Ausnahmevorschrift des § 2313BGB nicht übertragen werden, weil die unterschiedliche Interessenlage und die besondere rechtliche Ausgestaltung, die die Zugewinnberechnung erfahren hat, das verbiete. Dabei wird insbesondere auf das Stichtagsprinzip des § 1384BGB abgestellt; vergleiche auch BGH, FamRZ 1990, 603 (LSK-FamR/Hülsmann, § 1374BGB LS 20); im übrigen auch oben LSK-FamR/Hülsmann, § 1374BGB LS 3 ff.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.