Die Anträge werden abgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Besteuerung sog. "Schmiergeldzahlungen".
Der Antragsteller erzielte im Streitjahr 2010 u. a. Einkünfte aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem mit Hauptsitz in A ansässigen Mineralölhandel. Er wurde von seinem Arbeitgeber als Leiter eines Mineralöllagers in C eingesetzt. In diesem Lager wurden unmittelbar Tanklastzüge mit Kraftstoffen befüllt.
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