FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 18.02.2022
4 V 148/20
Normen:
UStG § 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 1204

Rechtsschutz gegen die Besteuerung von Schmiergeldzahlungen

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2022 - Aktenzeichen 4 V 148/20

DRsp Nr. 2022/4290

Rechtsschutz gegen die Besteuerung von "Schmiergeldzahlungen"

Für die Beurteilung, ob eine umsatzsteuerbare Leistung oder eine inkriminierte Handlung vorliegt, die mangels eines entsprechenden Marktes in der Europäischen Union nicht der Umsatzsteuer unterliegt, ist nicht isoliert auf die Handlung, sondern auf den durch den Leistungsempfänger abgegoltenen Leistungserfolg abzustellen. Ausführungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie das im Ertragssteuerrecht geltende Verbot der Doppelbelastung bei einer Besteuerung und gleichzeitigen strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Rahmen der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist.

Tenor

Die Anträge werden abgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Besteuerung sog. "Schmiergeldzahlungen".

Der Antragsteller erzielte im Streitjahr 2010 u. a. Einkünfte aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem mit Hauptsitz in A ansässigen Mineralölhandel. Er wurde von seinem Arbeitgeber als Leiter eines Mineralöllagers in C eingesetzt. In diesem Lager wurden unmittelbar Tanklastzüge mit Kraftstoffen befüllt.

1. 2. 3. 4.