FG Niedersachsen - Urteil vom 19.04.2018
5 K 285/16
Normen:
AO § 42; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2019, 598
DStRE 2019, 711
EFG 2019, 653

Rechtsstreit um die Zurechnung von Vorsteuern zu dem nichtwirtschaftlichen Bereich einer GmbH; Zugehörigkeit des Erbringens von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag zum Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2018 - Aktenzeichen 5 K 285/16

DRsp Nr. 2019/3122

Rechtsstreit um die Zurechnung von Vorsteuern zu dem nichtwirtschaftlichen Bereich einer GmbH; Zugehörigkeit des Erbringens von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag zum Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung

Das Erbringen von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag ist Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung.

Normenkette:

AO § 42; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Frage, ob Vorsteuern dem nichtwirtschaftlichen Bereich der Klägerin zuzurechnen sind.

Die Klägerin ist eine GmbH, deren Tätigkeit der Ankauf, die Verwaltung und die Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie die Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art ist. ....